Falls ein Schuldner nicht freiwillig offene Rechnungen bezahlt, kann der Gläubiger durch das gerichtliche Verfahren der Zwangsvollstreckung versuchen, an sein Geld zu gelangen. Hierfür muss bei Gericht eine Urkunde (Vollstreckungstitel) erstellt werden, die den Rechtsanspruch auf Zahlung ders geltend gemachten Forderung bestätigt. Danach kann ein beauftragter Gerichtsvollzieher im Namen des Gläubigers bestimmte beweglichen Wertgegenstände und Immobilien einziehen und verkaufen. Verhindern lässt sich eine Zwangsvollstreckung in der Regel nur durch die Einigung mit den allen Gläubigern, ggf. mit einem Schuldenbereinigungsplan oder erfolgreichen Insolvenzantrag vor Gericht.