Die Pfändung ist ein gesetzlich geregeltes Mittel, um Ansprüche aus offenen Forderungen durchzusetzen. Bei einer Pfändung kann der Gläubiger mittels eines Gerichtsvollziehers bestimmte  Wertgegenstände in Besitz nehmen und verwerten. Er kann auch Immobilien, Bargeld und Lohnanteile pfänden sowie Beträge auf Bankkonten, diese unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze.