Bezeichnet die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Während der Wohlverhaltensphase wird das Nettoeinkommen des Schuldners oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den vom Gericht bestellten Treuhänder abgetreten. Dieser wiederum verteilt die Summe einmal jährlich an die Gläubiger. Die Priorität liegt hierbei auf einen möglichst hohen Schuldenabbau. Am Ende der Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.