SCHON GEWUSST?
Hier finden Sie Antworten rund um Schuldenberatung
Eine Schuldnerberatung beinhaltet für jede Privatperson oder jedes Unternehmen zahlreiche Regeln und Vorschriften. Begriffe wie Pfändung, Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz können sehr komplex sein. Hier finden Sie einige Erläuterungen zu wichtigen Inhalten.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eines von mehreren privaten Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zur Verfügung stellt. Damit sollen Verluste bei einer möglichen Kreditvergabe vermieden werden. Hat eine Privatperson oder ein Unternehmen einen negativen Schufa-Eintrag, wirkt sich das in der Regel negativ bei einem zu finanzierenden Einkauf aus (zum Beispiel bei der Finanzierung eines Computers, Autos oder einer Immobilie).
Unter P-Konto versteht man ein hinsichtlich eines festzulegenden Betrages pfändungssicheres Girokonto (Pfändungsschutzkonto). Per Gesetz haben Gläubiger dann nur auf die den festgelegten Betrag überschießende Summe. Das P-Konto muss bei der Bank per Antrag als Guthabenkonto eingerichtet werden. Außerdem wird das P-Konto bei der Schufa eingetragen.
Falls ein Schuldner nicht freiwillig offene Rechnungen bezahlt, kann der Gläubiger durch das gerichtliche Verfahren der Zwangsvollstreckung versuchen, an sein Geld zu gelangen. Hierfür muss bei Gericht eine Urkunde (Vollstreckungstitel) erstellt werden, die den Rechtsanspruch auf Zahlung ders geltend gemachten Forderung bestätigt. Danach kann ein beauftragter Gerichtsvollzieher im Namen des Gläubigers bestimmte beweglichen Wertgegenstände und Immobilien einziehen und verkaufen. Verhindern lässt sich eine Zwangsvollstreckung in der Regel nur durch die Einigung mit den allen Gläubigern, ggf. mit einem Schuldenbereinigungsplan oder erfolgreichen Insolvenzantrag vor Gericht.
Die Pfändung ist ein gesetzlich geregeltes Mittel, um Ansprüche aus offenen Forderungen durchzusetzen. Bei einer Pfändung kann der Gläubiger mittels eines Gerichtsvollziehers bestimmte Wertgegenstände in Besitz nehmen und verwerten. Er kann auch Immobilien, Bargeld und Lohnanteile pfänden sowie Beträge auf Bankkonten, diese unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze.
Bezeichnet die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Während der Wohlverhaltensphase wird das Nettoeinkommen des Schuldners oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den vom Gericht bestellten Treuhänder abgetreten. Dieser wiederum verteilt die Summe einmal jährlich an die Gläubiger. Die Priorität liegt hierbei auf einen möglichst hohen Schuldenabbau. Am Ende der Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Sie können, soweit Gläubiger keine zulässigen und berechtigten Einwendungen erheben und Sie die Erfordernisse während der Wohlverhaltensphase beachtet haben.
Vorteile Privatinsolvenz
- nach 3 Jahren schuldenfrei
- Pfändungsschutz
- Existenzminimum-Sicherung
Nachteile Privatinsolvenz
- Wenig Geld (pfändungsfreier Betrag)
- Schlechte Bonität (Eintrag in SCHUFA)
- Abgabe wertvoller Gegenstände
- Veröffentlichung der Privatinsolvenz
Kosten des Verfahrens
- Gerichtskosten (ca. 1.500 bis 3.000 EUR)
- Honorare für Anwalt/Berater
Vorteile Firmeninsolvenz
- Chance Unternehmen zu behalten
- Chance, Kunden zu halten
- Sanierung durch Neuausrichtung
Nachteile Firmeninsolvenz
- Bei Nichteinigung mit Gläubigern Auflösung des Unternehmens
- Schlechtes Geschäftsimage
- Verfahrensdauer kann 10 Jahre und mehr betragen
Kosten des Verfahrens
- Gerichtskosten
- Vergütung des Insolvenzverwalters