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Geht bei mir das Privatinsolvenz-Verfahren?
Bedingungen:
- Ich bin zahlungsunfähig ODER diese Situation steht unmittelbar bevor.
- Ich bin nicht selbständig ODER ich war mal selbständig und habe weniger als 20 Gläubiger, sowie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
- Ich habe es bisher nicht geschafft, mich mit meinen Gläubigern zu einigen (Wir werden vor einem Privatinsolvenz-Antrag immer prüfen, ob man sich mit Ihren Gläubigern doch noch auf eine Schuldenreduktion einigen kann, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist)
Eine etwaige bereits einmal erfolgte Restschuldbefreiung liegt länger als elf Jahre zurück.
Bedingungen:
- Meine Firma ist zahlungsunfähig ODER das Firmenvermögen reicht nicht mehr aus, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen auch ein belastbarer Zahlungsplan kann nicht ausweisen, dass es sich um einen zeitlich eng befristeten finanziellen Engpass handelt /Achtung: Gefahr der strafbaren Insolvenzverschleppung
- Ich habe als Inhaber/ Geschäftsführer davon Kenntnis, dass die Zahlungsunfähigkeit meines Unternehmens unmittelbar bevorsteht
- Ein Gläubiger hat den Insolvenzantrag gestellt (Fremdantrag)
- Ich habe es als Inhaber/ Geschäftsführer nicht geschafft, mich mit den Gläubigern zu einigen (Wir werden vor einem Insolvenzantrag immer versuchen, ob man sich mit Ihren Gläubigern doch noch auf eine Schuldenreduktion für eine Unternehmenssanierung einigen kann)
- Meine Firma würde zum ersten Mal ein Insolvenzverfahren beantragen.